Karl-Heine-Schule Leipzig

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme ist entweder:

  1. der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule sowie eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr oder
  2. der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Bewerbungsunterlagen

Bis zum 30. April des Aufnahmejahres müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  1. Bewerbungsschreiben
  2. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  3. zwei Lichtbilder (35x45 mm)
  4. beglaubigte Kopien der Zeugnisse, welche die Aufnahmevoraussetzungen nachweisen:
    1. beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
    2. beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses/ Berufsabschluss
    3. beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses / Hauptschul-/ Realschulabschlusses
  5. Nachweis über die Zeit der Tätigkeit im Beruf (mindestens 1 Jahr) - Original oder Beglaubigung
    muss bis zum Beginn der Weiterbildung am ersten Schultag vorliegen.
  6. eine unterschriebene Erklärung, ob der Bewerber bereits zu einer Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang zugelassen wurde, ob er an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und welche Ergebnisse er dabei erzielt hat
  7. eine unterschriebene Erklärung, an welchen Fachschulen sich der Bewerber zum Zeitpunkt der Antragstellung zusätzlich beworben hat
  8. eine unterschriebene Erklärung, an welcher Fachschule der Bewerber in einem Auswahlverfahren bisher unberücksichtigt geblieben ist

 

Hinweis: Nutzen Sie für die Erklärungen das bereitgestellte Formular (Erklärungsschreiben-Bewerber-Fachschule).

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